Impressumspflicht für die Website – das sind die Grundlagen
Viele Unternehmen bieten Kunden ihre Ware oder Dienstleistung online an. Damit Nutzerinnen und Nutzer dennoch wissen, mit welchem Anbieter sie es zu tun haben, hat der Gesetzgeber die Impressumspflicht eingeführt. Wen trifft diese? Und welche Angaben müssen enthalten sein?.
Die Impressumspflicht besteht für die in § 5 TMG genannten Diensteanbieter (öffentliche Stelle, natürliche oder juristische Personen), die geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien bereithalten.